Beschreibung
Der Bandschleifer 50 wurde für höchste Ansprüche entwickelt und vereint Leistung, Präzision und Flexibilität in einer massiven, professionellen Konstruktion. Ob für Messermacher, Schmiede, Metallbauer, Künstler oder industrielle Anwendungen – der Bandschleifer 50 überzeugt durch seine vielseitigen Einsatzmöglichkeiten und seine robuste Bauweise.
Als Hersteller fertigen wir unsere Maschinen komplett im eigenen Haus in Deutschland – von der Entwicklung und Konstruktion bis zur Produktion mit modernsten CNC-Maschinen. Dabei erfüllen unsere Maschinen selbstverständlich die CE-Standards und stehen für echte Qualität Made in Germany.
Optional:
✅ Kontakträder
✅ Radialrollen
✅ Sonderanfertigungen
✅ Maschinenständer
Schleifbänder sind nicht im Lieferumfang enthalten!
Bitte Hinweise beachten!:
Die Inbetriebnahme elektrischer Komponenten darf nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden – dies dient Ihrer Sicherheit und ist für die Gewährleistung notwendig.
Optisch und technisch. Änderungen sind möglich, Irrtümer vorbehalten!
Hinweis zum Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Bestellungen über unseren Onlineshop grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Widerrufsbelehrung.
Hinweis zu Sonderanfertigungen
Bei Produkten, die speziell nach Ihren individuellen Vorgaben angefertigt werden – beispielsweise nach Kundenzeichnung, individuellen Sondermaßen oder einer kundenspezifischen Konstruktion – kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein.
Kundenspezifische Sonderanfertigung – Ausschluss des Widerrufsrechts
Produkt die individuell nach Ihren Vorgaben hergestellt werden gehören nicht zu unseren regulären Standardausführungen.
Die Fertigung erfolgt insbesondere auf Grundlage der von Ihnen festgelegten individuellen Maße, technischen Vorgaben, Zeichnungen, CAD-Daten bzw. der mit Ihnen vereinbarten kundenspezifischen Ausführung.
Bitte beachten Sie:
Für individuell angefertigte Ware besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB erfüllt sind.
Dies gilt insbesondere für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung Ihre individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln der Ware bleiben hiervon unberührt.




























