Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen, Einkäufe, Werk-, Werklieferungs- und sonstigen Beschaffungsverträge von Patrick Mendez Campanon, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung PMC-Design Patrick Mendez Campanon, Hamburger Str. 13, 22946 Großensee, gegenüber Unternehmern.
- Sie gelten insbesondere für die Beschaffung und Fertigung von:
- CNC-Dreh- und Frästeilen,
- Laser- und Brennteilen,
- Kant- und Biegeteilen,
- Schweißbaugruppen,
- Metall- und Maschinenbauteilen,
- Zeichnungs- und Sonderteilen,
- Rohmaterialien,
- Kauf- und Normteilen,
- elektrischen, pneumatischen und mechanischen Komponenten,
- Baugruppen und sonstigen Zulieferteilen.
- Entgegenstehenden oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten widerspricht PMC-Design Patrick Mendez Campanon.
- Soweit sich wirksam einbezogene Allgemeine Geschäftsbedingungen beider Parteien widersprechen, gelten für den betreffenden Regelungsbereich die gesetzlichen Bestimmungen, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen PMC-Design Patrick Mendez Campanon und dem Lieferanten haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
Bestellung und Auftragsbestätigung
- Bestellungen von PMC-Design Patrick Mendez Campanon sind hinsichtlich Artikel, Zeichnungsstand, Menge, Preis, Liefertermin und Lieferanschrift verbindlich, soweit in der Bestellung nichts anderes angegeben ist.
- Der Lieferant hat die Bestellung unverzüglich zu prüfen und PMC-Design Patrick Mendez Campanon auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche, fehlende Angaben oder technisch erkennbare Probleme hinzuweisen.
- Abweichungen von der Bestellung bedürfen vor Ausführung der ausdrücklichen Zustimmung von PMC-Design Patrick Mendez Campanon in Textform.
- Dies gilt insbesondere für Änderungen hinsichtlich:
- Abmessungen,
- Toleranzen,
- Werkstoffen,
- Oberflächen,
- Wärmebehandlungen,
- Beschichtungen,
- Fertigungsverfahren,
- Stückzahlen,
- Lieferterminen und
- Ausführungsdetails.
- Änderungen oder Ergänzungen in einer Auftragsbestätigung des Lieferanten gelten nur dann als vereinbart, wenn PMC-Design Patrick Mendez Campanon diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
Zeichnungen und technische Unterlagen
- Die von PMC-Design Patrick Mendez Campanon übermittelten Zeichnungen, CAD-Daten, STEP-Dateien, DXF-Dateien, Stücklisten, Spezifikationen, Muster und sonstigen technischen Unterlagen sind Bestandteil der jeweiligen Bestellung, soweit sie dieser zugeordnet sind.
- Der Lieferant hat vor Beginn der Fertigung die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen auf erkennbare Widersprüche, Unklarheiten, fehlende Angaben und technische Umsetzbarkeit zu prüfen.
- Erkennt der Lieferant Unklarheiten oder bestehen begründete Zweifel an der vorgesehenen Ausführung, hat er die Fertigung des betroffenen Bereichs zurückzustellen und vor der Fertigung eine Klärung mit PMC-Design Patrick Mendez Campanon herbeizuführen.
- Eigenmächtige technische Änderungen sind nicht zulässig.
- Insbesondere dürfen ohne vorherige Freigabe durch PMC-Design Patrick Mendez Campanon keine zusätzlichen oder abweichenden:
- Fasen,
- Radien,
- Kantenbrüche,
- Freistiche,
- Senkungen,
- Bohrungen,
- Gewinde,
- Oberflächenbearbeitungen oder
- sonstigen geometrischen Veränderungen
vorgenommen werden, soweit diese die Geometrie, Funktion, Maßhaltigkeit, Passung oder spätere Verwendung des Bauteils beeinflussen können.
- Soweit die Bestellung, Zeichnung, deren Schriftfeld, eine ausdrücklich einbezogene technische Spezifikation oder Norm keine abweichende Vorgabe enthält, dürfen nicht ausdrücklich definierte Kanten lediglich fachgerecht entgratet werden.
- Eine darüberhinausgehende Veränderung der Bauteilgeometrie bedarf der vorherigen Freigabe durch PMC-Design Patrick Mendez Campanon.
- Soweit eine Zeichnung Normen, Allgemeintoleranzen oder sonstige technische Regelwerke ausdrücklich vorgibt, sind diese in der für den jeweiligen Auftrag maßgeblichen Fassung einzuhalten.
- Der Lieferant darf nicht eigenständig von den vorgegebenen technischen Unterlagen abweichen, weil er eine andere Ausführung für technisch zweckmäßiger, wirtschaftlicher oder üblicher hält.
Werkstoffe und Material
- Vorgeschriebene Werkstoffe sind verbindlich.
- Der Austausch eines vorgegebenen Werkstoffs gegen einen vergleichbaren, ähnlichen oder vermeintlich höherwertigen Werkstoff ist nur nach vorheriger Freigabe durch PMC-Design Patrick Mendez Campanon in Textform zulässig.
- Sofern Materialzeugnisse, Werkszeugnisse, Prüfbescheinigungen oder sonstige Nachweise bestellt oder aufgrund der vereinbarten Produktspezifikation erforderlich sind, müssen diese spätestens mit der Lieferung zur Verfügung gestellt werden.
- Sofern in der Bestellung gefordert, sind Materialchargen und Chargennummern nachvollziehbar zu dokumentieren.
Qualität der Lieferung
- Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche gelieferten Produkte und Leistungen entsprechend:
- der Bestellung,
- den vereinbarten Zeichnungen,
- den vereinbarten technischen Spezifikationen,
- den freigegebenen Mustern,
- den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und
- den ausdrücklich vereinbarten Normen auszuführen.
- Der Lieferant ist für die Qualität seiner Fertigung und für eine dem jeweiligen Produkt angemessene Qualitätskontrolle verantwortlich.
- Der Lieferant hat geeignete und erforderlichenfalls ausreichend genaue Prüf- und Messmittel einzusetzen.
- PMC-Design Patrick Mendez Campanon kann bei qualitätskritischen Bauteilen angemessene Prüf- und Messprotokolle verlangen, soweit dies vereinbart wurde oder aufgrund eines konkreten Qualitätsproblems sachlich erforderlich ist.
- Sofern Erstmuster, Prüfberichte oder Freigabemuster vereinbart wurden, darf eine Serienfertigung erst nach der erforderlichen Freigabe erfolgen.
- Eine Freigabe von Mustern oder Prüfergebnissen entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verantwortung für die vertragsgemäße Ausführung der Lieferung.
Unterauftragnehmer
- Der Lieferant bleibt auch dann vollständig für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistung verantwortlich, wenn einzelne Fertigungsschritte durch Unterauftragnehmer ausgeführt werden.
- Soweit ein bestimmter Fertigungsbetrieb, Herstellungsort oder Fertigungsprozess ausdrücklich vereinbart wurde, darf hiervon nur nach vorheriger Zustimmung von PMC-Design Patrick Mendez Campanon abgewichen werden.
- Der Lieferant hat sicherzustellen, dass von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer die für den jeweiligen Auftrag geltenden technischen, qualitativen und vertraulichkeitsbezogenen Anforderungen ebenfalls einhalten.
Preise und Nebenkosten
- Die in der Bestellung vereinbarten Preise sind verbindlich.
- Nachträgliche Preisänderungen oder Zuschläge bedürfen der vorherigen Zustimmung von PMC-Design Patrick Mendez Campanon.
- Zusätzliche Kosten, die vor Vertragsschluss nicht vereinbart wurden, werden nur übernommen, wenn PMC-Design Patrick Mendez Campanon diese vor ihrer Entstehung ausdrücklich freigegeben hat.
- Verpackungs-, Transport- und sonstige Nebenkosten richten sich nach der jeweiligen Bestellung und den ausdrücklich vereinbarten Lieferbedingungen.
Lieferung und Liefertermine
- Vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich.
- Erkennt der Lieferant, dass ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten werden kann, hat er PMC-Design Patrick Mendez Campanon unverzüglich darüber zu informieren.
- Die Mitteilung soll insbesondere enthalten:
- die Ursache der Verzögerung,
- die voraussichtliche Dauer der Verzögerung und
- einen realistischen neuen Liefertermin.
- Die Mitteilung einer Verzögerung stellt keine Zustimmung von PMC-Design Patrick Mendez Campanon zur Verschiebung eines vereinbarten Liefertermins dar.
- Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche von PMC-Design Patrick Mendez Campanon wegen Lieferverzugs bleiben unberührt.
- Vom Lieferanten zu vertretende angemessene und erforderliche Mehrkosten, die unmittelbar durch eine verspätete Lieferung verursacht werden, können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden.
- Teil- oder Vorablieferungen sind nur zulässig, soweit sie mit PMC-Design Patrick Mendez Campanon abgestimmt sind oder für PMC-Design Patrick Mendez Campanon keine wesentlichen Nachteile verursachen.
- Über- oder Unterlieferungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von PMC-Design Patrick Mendez Campanon, sofern sie nicht unerheblich und branchenüblich sind und der Bestellung nicht widersprechen.
Versand, Verpackung und Gefahrübergang
- Die Lieferung hat an die in der jeweiligen Bestellung angegebene Lieferanschrift zu erfolgen.
- Die Ware ist so zu verpacken, dass sie bei ordnungsgemäßem Transport ausreichend gegen Beschädigung, Korrosion, Verschmutzung und sonstige vorhersehbare Beeinträchtigungen geschützt ist.
- Jede Lieferung muss eindeutig der jeweiligen Bestellung von PMC-Design Patrick Mendez Campanon zugeordnet werden können.
- Lieferscheine sollen mindestens enthalten:
- Bestellnummer,
- Artikel- oder Zeichnungsnummer,
- Artikelbezeichnung,
- Stückzahl und
- soweit relevant den Zeichnungs- bzw. Revisionsstand.
- Gefahrübergang und Transportbedingungen richten sich nach der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Lieferbedingung.
- Werden Incoterms ausdrücklich vereinbart, gelten die Incoterms® 2020, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Rechnungen und Zahlung
- Rechnungen müssen eindeutig einer Bestellung bzw. Lieferung von PMC-Design Patrick Mendez Campanon zugeordnet werden können.
- Rechnungen sollen insbesondere die Bestellnummer und gegebenenfalls Artikel- oder Zeichnungsnummer enthalten.
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt das Zahlungsziel 30 Tage netto ab Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung sowie vollständiger Lieferung bzw. Leistung.
- Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor Eingang der vertraglich geschuldeten und für die Prüfung bzw. vertragsgemäße Verwendung der Lieferung erforderlichen Dokumentation.
- Eine Zahlung durch PMC-Design Patrick Mendez Campanon gilt nicht als Anerkennung der Mangelfreiheit oder Vertragsgemäßheit der Lieferung.
Untersuchung und Mängelanzeige
- Soweit gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, auf das jeweilige Vertragsverhältnis anwendbar sind, wird PMC-Design Patrick Mendez Campanon die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang untersuchen.
- Die Untersuchung umfasst insbesondere eine Prüfung auf:
- Identität,
- Menge,
- offensichtliche Transportbeschädigungen und
- bei angemessener Eingangskontrolle erkennbare Mängel.
- Erkennbare Mängel werden, soweit eine entsprechende gesetzliche Pflicht besteht, unverzüglich nach ihrer Feststellung angezeigt.
- Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Eingangskontrolle nicht erkennbar waren, werden, soweit gesetzlich erforderlich, unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt.
- Bei technisch komplexen Bauteilen, Zeichnungsteilen oder Baugruppen können bestimmte Mängel insbesondere erst bei Vermessung, Montage, Weiterbearbeitung, Inbetriebnahme oder bestimmungsgemäßer Verwendung erkennbar werden.
Mängel und Nacherfüllung
- Bei mangelhaften oder nicht vertragsgemäßen Lieferungen und Leistungen stehen PMC-Design Patrick Mendez Campanon die gesetzlichen Mängelrechte des jeweils zugrunde liegenden Vertragstyps zu.
- Der Lieferant hat nach Mitteilung eines Mangels unverzüglich mit PMC-Design Patrick Mendez Campanon abzustimmen, auf welche Weise und innerhalb welcher angemessenen Frist eine erforderliche Nacherfüllung erfolgen soll.
- Art und Durchführung der Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie nach dem jeweiligen Vertragstyp.
- Der Lieferant trägt die von ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zu tragenden erforderlichen Aufwendungen der Nacherfüllung.
- Hierzu können insbesondere erforderliche Kosten für:
- Prüfung,
- Sortierung,
- Transport,
- Rücksendung,
- Aus- und Einbau,
- Nacharbeit und
- erneute Lieferung
gehören, soweit hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder wenn eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, ist PMC-Design Patrick Mendez Campanon berechtigt, die gesetzlichen weiteren Rechte geltend zu machen.
- Hierzu kann, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, auch eine Mangelbeseitigung durch PMC-Design Patrick Mendez Campanon oder durch einen beauftragten Dritten sowie die Geltendmachung der hierdurch erforderlichen Aufwendungen gehören.
- In dringenden Fällen, insbesondere bei drohendem Produktionsstillstand, erheblichem Lieferverzug gegenüber einem Kunden oder vergleichbaren besonderen Umständen, bleiben die gesetzlichen Rechte von PMC-Design Patrick Mendez Campanon unberührt.
- Der Lieferant ist vor Maßnahmen zur Mangelbeseitigung durch PMC-Design Patrick Mendez Campanon oder Dritte zu informieren, soweit dies nach den Umständen möglich, erforderlich und zumutbar ist.
Wiederholungsfehler und Qualitätsprobleme
- Bei wiederholten oder erheblichen Qualitätsabweichungen kann PMC-Design Patrick Mendez Campanon vom Lieferanten eine dokumentierte Ursachenanalyse verlangen, soweit dies aufgrund des konkreten Qualitätsproblems angemessen ist.
- Der Lieferant soll auf Anforderung geeignete Korrekturmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vermeidung einer Wiederholung darstellen.
- Soweit aufgrund der Art des Fehlers angemessen, kann hierzu beispielsweise ein 8D-Bericht oder eine vergleichbare strukturierte Fehleranalyse vereinbart werden.
Abweichungen während der Fertigung
- Der Lieferant hat PMC-Design Patrick Mendez Campanon unverzüglich zu informieren, wenn während der Fertigung eine Abweichung von den vereinbarten Anforderungen festgestellt wird.
- Eine Weiterfertigung oder Lieferung bewusst abweichender Teile darf grundsätzlich erst nach ausdrücklicher Freigabe durch PMC-Design Patrick Mendez Campanon
- Eine Freigabe einer Abweichung gilt ausschließlich für den jeweiligen konkreten Auftrag bzw. Vorgang und stellt keine generelle Änderung von Zeichnungen, Spezifikationen oder zukünftigen Bestellungen dar.
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
- Soweit eine Kennzeichnung oder Rückverfolgbarkeit in der Bestellung vereinbart oder aufgrund der Produktspezifikation erforderlich ist, hat der Lieferant sicherzustellen, dass Bauteile, Chargen oder Fertigungslose entsprechend zugeordnet werden können.
- Kennzeichnungen dürfen nur an vereinbarten bzw. technisch zulässigen Stellen und in der vereinbarten Form angebracht werden.
Eigentum und Nutzung technischer Unterlagen
- Alle von PMC-Design Patrick Mendez Campanon zur Verfügung gestellten:
- Zeichnungen,
- CAD-Daten,
- DXF- und STEP-Dateien,
- Stücklisten,
- Berechnungen,
- Konstruktionen,
- Fotos,
- Muster,
- technischen Dokumentationen und
- sonstigen Unterlagen
bleiben im Eigentum von PMC-Design Patrick Mendez Campanon bzw. des jeweiligen Rechteinhabers, soweit Eigentum an diesen Unterlagen besteht.
- Urheber-, Nutzungs-, Schutz- und sonstige Rechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
- Die Überlassung der Unterlagen räumt dem Lieferanten ausschließlich die zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte ein.
- Die Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von PMC-Design Patrick Mendez Campanon nicht zur Herstellung von Produkten für andere Auftraggeber verwendet werden.
- Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur vertragsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich ist und der Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet wurde.
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Vertraulichkeit
- Sämtliche nicht öffentlich bekannten kaufmännischen und technischen Informationen, die der Lieferant im Zusammenhang mit einer Anfrage oder Bestellung von PMC-Design Patrick Mendez Campanon erhält, sind vertraulich zu behandeln.
- Dies gilt insbesondere für:
- Kundendaten,
- Zeichnungen,
- Preise,
- Kalkulationen,
- Produktideen,
- Konstruktionen,
- Fertigungsverfahren,
- Stücklisten,
- CAD-Daten und
- technische Produktinformationen.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die der Lieferant nachweislich:
- bereits rechtmäßig kannte,
- unabhängig selbst entwickelt hat,
- rechtmäßig von einem hierzu berechtigten Dritten erhalten hat,
- ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich bekannt geworden sind oder
- aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offenlegen muss.
- Soweit rechtlich zulässig, hat der Lieferant PMC-Design Patrick Mendez Campanon vor einer aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen erforderlichen Offenlegung zu informieren.
- Eine Veröffentlichung von Bauteilen, Zeichnungen, Fotos oder Informationen über die Geschäftsbeziehung zu PMC-Design Patrick Mendez Campanon, insbesondere auf Webseiten, sozialen Netzwerken oder in Werbematerialien, bedarf der vorherigen Zustimmung von PMC-Design Patrick Mendez Campanon.
- Die allgemeine Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der jeweiligen Geschäftsbeziehung.
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind darüber hinaus so lange vertraulich zu behandeln, wie sie rechtlich als Geschäftsgeheimnisse geschützt sind.
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Werkzeuge, Vorrichtungen und Muster
- Werkzeuge, Vorrichtungen, Messmittel, Lehren, Modelle oder Muster, die PMC-Design Patrick Mendez Campanon dem Lieferanten zur Verfügung stellt, bleiben im Eigentum von PMC-Design Patrick Mendez Campanon.
- Für speziell für PMC-Design Patrick Mendez Campanon hergestellte Werkzeuge oder Vorrichtungen richtet sich die Eigentumslage nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
- Im Eigentum von PMC-Design Patrick Mendez Campanon stehende Gegenstände dürfen ausschließlich für Aufträge von PMC-Design Patrick Mendez Campanon verwendet werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Diese Gegenstände sind angemessen zu kennzeichnen und sorgfältig zu behandeln.
- Beschädigungen oder Verluste sind PMC-Design Patrick Mendez Campanon unverzüglich mitzuteilen.
- Nach Aufforderung sind im Eigentum von PMC-Design Patrick Mendez Campanon stehende Gegenstände herauszugeben, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
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Schutzrechte Dritter
- Der Lieferant trägt im Rahmen seines eigenen Verantwortungs- und Leistungsbereichs dafür Sorge, dass durch seine Lieferung und deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.
- Dies gilt insbesondere für vom Lieferanten selbst entwickelte oder ausgewählte Produkte, Komponenten und Verfahren.
- Soweit der Lieferant ausschließlich nach von PMC-Design Patrick Mendez Campanon vorgegebenen Konstruktionen, Zeichnungen oder zwingenden technischen Vorgaben fertigt, haftet er für hieraus resultierende Schutzrechtsverletzungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und seines eigenen Verantwortungsbereichs.
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Gesetzliche Anforderungen und Compliance
- Der Lieferant ist verpflichtet, die für seine Lieferungen und Leistungen jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
- Dies betrifft – soweit für die konkrete Lieferung oder Leistung einschlägig – insbesondere:
- Produktsicherheit,
- Umweltrecht,
- Gefahrstoffrecht,
- Arbeitsschutz,
- REACH,
- RoHS,
- Export- und Sanktionsvorschriften sowie
- sonstige zwingende gesetzliche Anforderungen.
- Erforderliche Nachweise, Erklärungen oder Dokumentationen sind PMC-Design Patrick Mendez Campanon auf berechtigte Anforderung zur Verfügung zu stellen, soweit der Lieferant zu deren Vorlage verpflichtet ist oder sie für die vertragsgemäße Verwendung der Ware erforderlich sind.
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Haftung und Rückgriff
- Die Vertragsparteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame abweichende Individualvereinbarung besteht.
- Der Lieferant haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten verursachen.
- Wird PMC-Design Patrick Mendez Campanon aufgrund eines vom Lieferanten zu vertretenden Produkt-, Material- oder Fertigungsfehlers von einem Kunden oder sonstigen Dritten in Anspruch genommen, richten sich etwaige Rückgriffs-, Freistellungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Der Lieferant hat PMC-Design Patrick Mendez Campanon im zumutbaren und erforderlichen Umfang bei der technischen Aufklärung eines Produkt-, Fertigungs- oder Qualitätsproblems zu unterstützen, soweit die erforderlichen Informationen aus seinem Verantwortungsbereich stammen.
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Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
- Der Lieferant soll, soweit dies nach Art, Umfang und Risiko seiner Geschäftstätigkeit üblich und angemessen ist, einen ausreichenden Betriebs- und gegebenenfalls Produkthaftpflichtversicherungsschutz vorhalten.
- PMC-Design Patrick Mendez Campanon kann bei berechtigtem Anlass einen angemessenen Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes verlangen.
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Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt oder vergleichbare unvorhersehbare, außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Vertragspartei liegende Ereignisse, die die Vertragserfüllung wesentlich behindern, sind der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.
- Die betroffene Vertragspartei hat angemessene und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die Vertragserfüllung möglichst gering zu halten.
- Dauert eine erhebliche Behinderung über einen nicht nur unerheblichen Zeitraum an, werden die Vertragsparteien das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rechte und Pflichten abstimmen.
- Weitergehende gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.
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Anwendbares Recht
- Für die Geschäftsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit rechtlich zulässig und nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-Kaufrecht) ausgeschlossen.
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Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Erfüllungsort für Lieferungen ist der in der jeweiligen Bestellung angegebene Lieferort, soweit gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Soweit beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder die Voraussetzungen einer sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstandsvereinbarung vorliegen, ist Gerichtsstand das für den Sitz von PMC-Design Patrick Mendez Campanon in 22946 Großensee zuständige Gericht.
- PMC-Design Patrick Mendez Campanon bleibt berechtigt, den Lieferanten auch an dessen allgemeinem oder einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
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Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen PMC-Design Patrick Mendez Campanon und dem Lieferanten haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Patrick Mendez Campanon
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung
PMC-Design Patrick Mendez Campanon
Einzelunternehmen
Hamburger Str. 13
22946 Großensee
Deutschland
Stand: September 2026