AGB

Allgemeinen Geschäftsbedinungen

 

§ 1. Geltungsbereich

 

1.     Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, wir erkennen diese ausdrücklich schriftlich an.

 

§ 2. Angebot und Auftragsbestätigung

 

1.     Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschluss kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbetätigung zu Stande.

 

2.     Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 21 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen.

 

3.     Prospekte, Angaben über Massen und besondere Eigenschaften sind vor der Bestellung der Ware anzufordern.

 

4.     Die so erteilten Auskünfte gelten lediglich als Richtlinien, und sind für uns nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung angeführt werden.

 

5.     Unentgeltliche technische Beratungen, Aufmaß, Berechnung von Mengen sind ausschließlich Serviceleistungen, für welche wir keine Haftung übernehmen.

 

§ 3. Preise

 

1.     Unsere Preise gelten gemäß den in der Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarungen. Sie verstehen sich stets Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, gelten unsere angegebenen Preise stets ab Werk.

 

2.     Ein Preisänderungserlangen durch uns ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 2 Monate liegen. Die Preiserhöhung muss auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruhen, die unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist angezeigt werden. Erhöht sich der Nettopreis um mehr als 25 %, so kann der Auftraggeber nur durch schriftlich Erklärung, die innerhalb von 7 Kalendertagen zugestellt werden muss, den Rücktritt vom Vertrag erklären.

 

§ 4. Lieferbedingungen

 

1.     Liefertermine oder Lieferfristen sind in jedem Fall schriftlich zu vereinbaren, andernfalls ist die Vereinbarung eines Liefertermins unwirksam. Vereinbarte Liefertermine, insbesondere Lieferzusagen für bestimmte Wochentage oder eine bestimmte Uhrzeit sind wir bestmöglich einzuhalten bestrebt. Solche Terminabsprachen sind jedoch grundsätzlich nicht als Fixgeschäft anzusehen.

 

2.     Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Mitwirkungsverpflichtungen des Auftraggebers voraus. Uns steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Ware zu, soweit der Auftraggeber mit einer Leistung uns gegenüber, insbesondere mit einer Zahlungsverpflichtung aus einer anderen Lieferung, im Verzug ist.

 

3.     Sind wir unserer Lieferverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen, so hat uns der Auftraggeber durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Erbringung der Leistung zu setzen mit Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen wird. Bei Fixgeschäften muss die Nachfrist angemessen sein.

 

4.     Teillieferungen sind zulässig. Abrufaufträge können nur im Rahmen der Herstellungs Möglichkeiten und des vorhandenen Frachtraums ausgeführt werden.

 

5.     Die Lieferung erfolgt ab Werk.

 

6.     Lieferungen frei Ort werden so nah an der Verwendungsstelle wie möglich und nach dem Ermessen des Frachtführers geliefert. Das Abladen obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Transportfahrzeuge, die Entladestelle ungehindert auf befestigten Wegen erreichen können. Eine Beurteilung des Fahrers ist verbindlich. Die Entladestellen müssen eben und ausreichend groß sein. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt die Anlieferung nur auf Anweisung und Risiko des Auftraggebers. Behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen. Pro Lieferung ist eine Entladezeit von max. 1,5 Stunden vorgesehen. Weitere Zeitaufwendungen stellen einen Annahmeverzug des Auftraggebers dar. Die Überschreitung der Entladezeit ist mit 90,00 Euro netto zzgl. Mehrwertsteuer pro Stunde vom Auftraggeber zu vergüten.

 

7.     Ereignisse höherer Gewalt, sowie sonstige Lieferhindernisse und –Erschwernisse (z.B. Verkehrsstörung, Fahrzeug-, Energie-, Rohstoffmangel, Feuer, Streik, Aussperrungen und sonstige Betriebsstörungen, hierunter auch die unserer Zulieferer), die von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, berechtigen uns, und zwar auch bei Fixgeschäften, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und in angemessener Anlaufzeit zu verschieben, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

8.     Wird die Lieferung auf Wunsch oder auf Verschulden des Auftraggebers verzögert, so lagert die Ware auf seine Kosten und Gefahren. In diesem Fall steht die Anzeige der Lieferbereitschaft der Lieferung gleich. Evtl. zusätzliche Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

9.     Das Risiko der Verschlechterung oder des Unterganges der Ware wird bei Entgegennahme der Ware am Lieferort vom Auftraggeber übernommen.

 

10.  Die Rücksendekosten werden nicht von uns übernommen. Für die Rücksendekosten muss der Käufer aufkommen und den Transport selbst organisieren. Für große Bestellungen können wir die Rücksendung organisieren, jedoch ist die Rücksendung weiterhin in der Verantwortung des Käufers und die Rücksendekosten müssen vom Käufer getragen werden.

                          

§ 5. Technische Lieferbedingungen

 

1.     Wir haften nicht für Fehler, die aufgrund falscher Pläne, Technische Zeichnungen sowie CAD 3D-Modelle (STEP, DXF etc.) verursacht wurden.

 

2.     Entwurfs und Konstruktionszeichnungen sowie 3D Modelle, die durch uns erstellt werden, sind vom Kunden sorgfältig zu prüfen. Wir übernehmen keine Haftung für die Fehler, die bei der Kundenseitigen Prüfung übersehen wurden.

 

3.     Die Fertigung erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden.

 

4.     Kosten für die Prüfung der Technischen Unterlagen übernehmen wir nicht.

 

5.     Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob die uns mit der Bestellung übergebenen technischen Unterlagen (Zeichnungen, Schablonen und Muster) die Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzen. Der Käufer haftet gegenüber berechtigten Dritten, deren geistiges Eigentum verletzt wird oder zu verletzen droht.

 

§ 6. Zahlungsbedingungen

 

1.     Der Rechnungsbetrag ist per Vorkasse zu zahlen.

 

2.     Der Rechnungsversand erfolgt grundsätzlich digital per E-Mail, PDF etc. Für Rechnungsversand per Post werden die jeweils gültigen Versandkosten in Rechnung gestellt.

 

3.     Bei Zahlungsverzug sind vom Auftraggeber im Kaufmännischen Bereich Zinsen in Höhe von 9% Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Weiterhin sind wir bei einem Zahlungsverzug berechtigt, von unserem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

 

4.     Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückhaltungsrecht kann der Auftraggeber nicht geltend machen.

 

§ 6. Rücknahmen und Gutschrift

 

1.     Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen.

 

2.     Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen.

 

3.     Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20% des Rechnungsbetrages oder mindestens 30 Euro abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen.

 

4.     Erklären wir uns ausnahmsweise damit einverstanden eine Gutschrift auszuzahlen, wird diese ab erhalt der Gutschriftbestätigung innerhalb von 20 Werktagen erstattet.

 

§ 8. Eigentumsvorbehalt

 

Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehalt. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen.

 

1.     Sämtliche von uns – auch zukünftig – gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber unser Eigentum.

 

2.     Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritten erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. Wir sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen.

 

3.     Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Auftraggeber für uns vor, ohne dass hieraus für uns Verpflichtungen entstehen.

 

4.     Der Auftraggeber ist verpflichtet die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.

 

5.     Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.

 

§ 9. Gewährleistung

 

Muster und Proben gelten als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen davon berechtigen nicht zu Beanstandungen. Abweichungen oder Toleranzen stellen ebenso wenig einen Mangel dar wie produkt- und materialbedingte Abweichungen oder Veränderungen, hierunter auch Farbschwankungen. Die von uns gelieferten Erzeugnisse entsprechen dem normalen europäischen Standard. Warenlieferungen nach deutscher DIN sind entsprechend der gültigen Norm und der entsprechenden Zulassung güteüberwacht.

 

1.     Im kaufmännischen Bereich sind erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen unverzüglich und spätestens 2 Kalendertage nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Auch verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu melden und schriftlich geltend zu machen.

 

2.     In jedem Falle ist uns Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch uns beauftragte Fachleute untersuchen und gegebenenfalls beseitigen zu lassen. Die Übernahme von Kosten für fremdbeauftragte Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.

 

3.     Vorhandene Mängel können von uns durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt werden. Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers, auch solche auf Schadensersatz, werden, soweit nicht zwingende Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen, ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, arglistigem Verschweigen von Mängeln oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

 

§ 10. Schlussbestimmungen

 

1.     Als Gerichtsstand wird im kaufmännischen Bereich der Sitz unserer Firma vereinbart. Wir haben die Möglichkeit, als Gerichtsstand auch den Sitz des Auftraggebers zu wählen. Als Erfüllungsort wird der Sitz unserer Firma vereinbart.

 

2.     Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

 

3.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, soll die Geltung der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt werden.

4.     Von uns gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, Dritten – auch auszugsweise – ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.

 

5.     Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte.

 

Stand: 01.10.2023

 

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Patrick Mendez Campanon

 

 

 

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